>>11. Business Psychology Lounge:
Kein Weg ist härter als der vom Bayrischen Hof nach Stadelheim.
Von der Steuerungsmacht des Wirtschaftsstrafrechts und den Schwierigkeiten der davon Betroffenen dies angemessen zu verarbeiten
Abendgast: Prof. Dr. Christoph Knauer (li)
Gastgeber und Moderator: Prof. Dr. Bernhard Hauser (re)
In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland zahlreiche Strafprozesse gegen Manager, die auch vor großen Konzernen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nicht haltmachten. Bei einer Verurteilung drohen häufig beträchtliche Strafzahlungen und nicht selten jahrelange Gefängnisaufenthalte. „Vom Sonnengott zum Strauchdieb“ – mit plastischen Worten beschrieb Prof. Knauer als Abendgast sehr anschaulich, welche Folgen eine Konfrontation mit dem Strafrecht für die gesellschaftliche Stellung der davon Betroffenen haben kann. Und dies selbst in den Fällen, in denen ein langes Verfahren schließlich mit einem Freispruch endet.
Mit Knauer hat Prof. Bernhard Hauser einen der angesehensten Wirtschaftsstrafrechtler Deutschlands, Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität und Namenspartner der auf Strafrecht spezialisierten renommierten Münchner Kanzlei Ufer-Knauer, als Abendgast für die 11. Business Psychology Lounge am 4. Februar 2016 gewonnen.
Von besonderer Bedeutung sind die psychologischen Folgen und die unterschiedlichen Reaktionsweisen der Betroffenen, die sich oft eine völlig falsche Vorstellung von der Tragweite und dem strafrechtlichen Risiko der ihnen vorgeworfenen Verfehlungen machen. Knauer unterscheidet hier drei Fälle: Die einen gehen in einer völligen Überschätzung ihrer eigenen Macht und Position in die Offensive und suchen die Öffentlichkeit oder gar eine offene Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft. In manchen Fällen haben sie genau dadurch den Behörden Informationen gegeben, die zu ihrer Verhaftung führten. Bei anderen bricht das bislang so glänzende Selbstbild jäh und unerträglich in sich zusammen, was bis zum Suizid führen kann, wie einige in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Fälle belegen.
Seltener hingegen schätzen Betroffene bereits zu Beginn die Situation realistisch ein und suchen fachmännischen Rat oder gar psychologische Unterstützung. Knauer empfiehlt den Betroffenen sich von einem strafrechtlich versierten Anwalt ihres Vertrauens, dem sie sich öffnen können, vertreten zu lassen und sich ansonsten persönlich völlig zurückzuhalten.
In der von Prof. Hauser moderierten Diskussion mit Beratern, Unternehmensvertretern und Hochschulangehörigen gab es viele nachdenkliche Stimmen, die sich damit auseinandersetzten, welchen Beitrag neben der juristischen Begleitung die Wirtschaftspsychologie zur Prävention und z.B. mit Coachingangeboten zur Krisenintervention bieten kann. Schließlich wurde die Frage aufgeworfen, ob es neben den offenkundigen persönlichen Verfehlungen auch ein bislang zu wenig gesehenes systemisches Risiko für Topmanager gibt, mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen und dadurch auch eine Verantwortung der Strafjustiz, ihr Vorgehen sorgfältig abzuwägen, damit junge Talente nicht abgeschreckt werden Verantwortung im Topmanagement zu übernehmen.
Die Reihe wird fortgesetzt.